Beratung
Sie sind auf der Suche nach qualifizierten und motivierten Fachkräften aus dem Ausland für Ihr
So sparen Sie Zeit und Geld. Wir wählen die besten Kandidaten aus. Nutzen Sie unser internationales Netzwerk.
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Unser Auswahlverfahren stellt eine hohe Qualität der Bewerber sicher, weil es: systematisch und transparent ist
Wir legen großen Wert auf eine gute Vorbereitung unserer Fachkräfte, denn nur so kann aus
Der große Tag ist gekommen: die Fachkraft ist endlich in Deutschland angekommen. Nun gilt es,
Parallel zu den Qualifizierungsmaßnahmen und zur Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis können Sie bei einem Unternehmen beschäftigt
Nachziehender Partner ist Staatsangehöriger eines Staates außerhalb der EU Auch wenn Ihr Lebenspartner oder Ihre
Wir begleiten Kandidaten bei der Wohnungssuche und bieten online deutschkurs zur Verbesserung der Sprache.
Bei uns steht eine nachhaltige Vermittlung im Vordergrund. Wir wissen aus eigener Erfahrung, was es bedeutet, in ein fremdes Land zu ziehen. Wir kümmern uns deshalb auf Wunsch auch nach Ankunft der Fachkraft in Deutschland um alle organisatorischen und bürokratischen Aufgaben. Nur eine zufriedene und glückliche Fachkraft kann sich gut integrieren und langfristig in Ihrer Firma bleiben.
Je nach Niveau der bisherigen Deutschkenntnisse kann es sinnvoll sein, in Deutschland weitere Sprachkurse zu besuchen. Dafür bieten online Deutschkurs.
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Startup
Umschreiben ohne ( TP-PP)
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Basic
Umschreiben mit ( TP-PP)
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Business
EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
FAQ Number
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Führerschein C mit Prüfung
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Startup
Führerschein C ohne Prüfung
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Enterprise
Spezielle Anforderungen
Sie besitzen die hierfür erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE und Sie können die (beschleunigte) EU- oder EWR-Grundqualifikation zum Fahren bestimmter Fahrzeuge für den Güter- und Personenkraftverkehr nachweisen.
Wenn Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz besitzen, können Sie bei Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer arbeiten, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) der Erteilung des erforderlichen Aufenthaltstitels nach §19c Abs.1 AufenthG für diese Beschäftigung zugestimmt hat (§ 24a Abs. 1 BeschV ).
Wenn Sie weder die erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis noch die EU-/EWR- (beschleunigte) Grundqualifikation besitzen, können Sie beides durch erfolgreiche Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland erwerben. Nachdem Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland angemeldet haben, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat innerhalb von sechs Monaten in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Parallel zu den Qualifizierungsmaßnahmen und zur Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis können Sie bei einem Unternehmen beschäftigt werden. Ihrer Beschäftigung wird durch die BA zugestimmt, wenn die nach § 24a Abs. 2 BeschV geforderten und folgende Voraussetzungen vorliegen: Sie haben einen Arbeitsvertrag, der neben der Beschäftigung im Unternehmen die Verpflichtung vorsieht, an Maßnahmen zur Erlangung der (beschleunigten) Grundqualifikation und der deutschen Fahrerlaubnis teilzunehmen. Während dieser Zeit können Sie noch nicht als Berufskraftfahrerin beziehungsweise Berufskraftfahrer arbeiten. Die Arbeitsbedingungen während der Qualifizierungsmaßnahmen sind so ausgestaltet, dass die deutsche Fahrerlaubnis und die (beschleunigte) Grundqualifikation innerhalb von 15 Monaten erlangt werden können. Sie haben bei demselben Arbeitgeber ein konkretes Arbeitsplatzangebot für eine Beschäftigung im Güterkraftverkehr (LKW-Fahrerin oder -Fahrer) im Anschluss an die Erteilung der EU- oder EWR- Fahrerlaubnis und die Erlangung der Grundqualifikation. Sie besitzen bereits eine ausländische Fahrerlaubnis als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer in Ihrem Heimatland.
Solange Ihr Arbeitsverhältnis besteht, kann in der Regel Ihr Aufenthaltstitel verlängert werden. Nach fünf Jahren Beschäftigungszeit können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Dafür gelten die allgemeinen Bestimmungen nach § 9 AufenthG. Sie möchten gemeinsam mit Ihrer Familie in Deutschland leben? Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist das möglich.
In Deutschland werden in einigen Branchen und Regionen schon jetzt die Fachkräfte knapp. Angesichts des demografischen Wandels wird sich diese Entwicklung weiter verstärken. Neben der Politik kann hier auch jedes deutsche Unternehmen etwas tun, denn auch im Ausland gibt es viele gut qualifizierte Fachkräfte. Wir zeigen Ihnen, warum sich der Blick ins Ausland lohnt: 1. Neue Geschäftschancen durch Vielfalt und Kreativität 2. Qualifizierte Besetzung offener Stellen 3. Werden Sie zu einem Global Player 4. Neue Kundengruppen und Märkte 5. Langfristige Personalplanung